Förderung

Jugendförderung

Junioren-Mitglieder der Klassenvereinigung (unter 25 Jahren) bekommen 50 Prozent der gezahlten Startgelder für Ranglistenregatten im Contender von der Klassenvereinigung zurück, wenn Ihr Eure Quittungen an den Kassenwart sendet.

Bei Europameisterschaften und Weltmeisterschaften können alle Jugendlichen unter 21 Jahren sogar startgeldfrei starten. Bei diesen Regatten übernimmt die International Contender Association die anderen 50 Prozent. 

So funktioniert es im Einzelnen:

Die Jugendförderung der GCA (German Contender Association e.V.) besteht aus der Erstattung des Startgeldes von Ranglisten- und Meisterschaftsregatten der Contender. (Solange unser Fördertopf voll ist) Ebenso übernimmt die GCA für ihre Mitglieder die Bearbeitung der Jugendförderung der ICA (International Contender Association). Hierbei gelten die folgenden Regeln bzw. müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Startgelder erstattet werden können:

  • Die Juniorenförderung der GCA beträgt 50% des Startgeldes. Sie ist beschränkt auf Ranglistenregatten der GCA sowie Meisterschaften der Contender, insbesondere WM (Weltmeisterschaft), EM (Europameisterschaft) und ausländische Meisterschaften von Contender-Klassenvereinigungen, welche sich unter dem Dachverband der ICA befinden.
  • Die Jugendförderung (unter 21 Jahren) der ICA beträgt 50% des Startgeldes von internationalen Meisterschaften der Contender wie WM und EM.
    Somit kann bei WM/EM durch GCA und ICA insgesamt 100% des Startgeldes erstattet werden.
  • Die Jugendförderung kann nur für Mitglieder der GCA durchgeführt werden. Es gilt das Eintrittsdatum als Förderungsbeginn.
  • Das bedeutet, dass keine Regatten gefördert werden, welche vor dem Zeitpunkt des Eintritts begonnen haben.
  • Tritt das Mitglied aus, erhält es keine Jugendförderung mehr.
  • Die Juiorenförderung endet mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Für die Regatten gilt als Termin der 1. Wettfahrttag laut Ausschreibung.
  • Das bedeutet z.B., wenn jemand am 1. Wettfahrttag seinen 25. Geburtstag hat, dann erhält diese Person für diese Regatta keine Jugendförderung.
  • Hierbei ist es nicht notwendig, dass tatsächlich eine Wettfahrt am 1. Wettfahrttag vom Veranstalter durchgeführt wird.
  • Die GCA erstattet im Rahmen der Juniorenförderung Startgelder, übernimmt aber selber nicht die Zahlung von Startgeldern.
  • Die GCA benötigt die Original-Belege bzw. Quittungen von gezahlten Startgeldern.
  • Das bedeutet, jede Person sorgt selber dafür, dass sie vom Veranstalter eine Quittung erhält.
  • Die Original-Belege dienen ebenfalls als Rechtfertigung gegenüber der ICA.
  • Die GCA erstattet kein Startgeld (auch nicht anteilig), wenn bereits ein anderer Verein das (anteilige) Startgeld erstattet hat.
  • Das bedeutet, wenn z.B. der Verein des Jugendlichen ebenfalls Startgelder erstattet, so muss sich die Person entscheiden, welche Förderung er beanspruchen möchte.
  • Damit niemand mehrfach und sogar über 100% Startgelderstattung erhält, muss die GCA die Original-Belege verlangen.
  • Die Anträge zur Jugendförderung müssen schriftlich beim Kassenwart der GCA mit den entsprechenden Belegen eingereicht werden bis zum 28. Februar des Folgejahres.
  • Die Förderung erfolgt solange, bis der Fördertopf der GCA des jeweiligen Jahres erschöft ist.
  • Das bedeutet, dass jede Regatta einzeln eingereicht werden kann oder mehrere bis alle Regatten eines Jahres gesammelt werden können.
  • Das bedeutet, wenn eine Regatta aus dem Jahr 2023 erst am 1. März 2024 beim Kassenwart eingereicht wird, ist die Frist bereits abgelaufen.
  • Ansprechperson ist der Kassenwart der GCA: Michael Koch, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!