Postal Ballot 2008

Die Deutschen Abstimmungsergebnisse liegen vor. Demnach haben wir folgt abgestimmt: Es haben insgesamt 44 Mitglieder abgestimmt.

Rule 2.3 : ja 11, nein 33

Rule 13.8: ja 33, nein 10,  Enthaltung 1

Rule 16.1: ja 24, nein 20

Bei den ersten beiden zeichnet sich demnach ja schon ma ein deutlicher Trend ab. Bei Regel 16 hält es sich die Waage. Aber warten wir mal das Gesamtergebnis ab.

Zur Erinnerung:

Vorgeschlagene Regel 2.3
Amateur Bootsbauer dürfen Rümpfe bauen oder fertigbauen und sind limitiert auf den Bau und Registrierung eines
Contenders pro Jahr und dies soll für den eigenen Gebrauch sein und nicht zum sofortigen Wiederverkauf.
Die jetzige Regel lautet:
Amateur Bootsbauer dürfen nur Holzboote bauen oder Rumpf Baukästen fertigbauen, und sind limitiert auf den
Bau und die Registreirung eines Contenders pro Jahr und dies soll für den eigenen Gebrauch sein und nicht zum
sofortigen Wiederverkauf .Ein Rumpf Baukasten soll mindestens aus einer Glassfaser Schale bestehen, die von
einer lizensierten Werft gebaut wurde.
Grund für die Regeländerung: Mitglieder aus Australien haben das Gefühl, daß das Verbot von Amateurbauten
aus Glasfaser das Wachstum der Klasse in ihrem Land behindert. Dieser Vorschlag bekam beim AGM 2006 in
Freemantle bei 61 Mitgliedern die 2/3 Mehrheit.

Vorgeschlagene Regel 13.8
 Der Mast, komplett mit allem stehenden und laufenden Gut soll aufgelegt am oberen Ende von Band Nr.1
nicht weniger als 2,3 kg wiegen, gewogen am Band Nr.4. Für diese Messung soll das Fall in Segelposition sein
und das standartiserte Riggzubehör soll ober halb von Band Nr. 4 am Mast fixiert sein.
Die jetzige Regel lautet:
13.8 wie oben, nur ist das Minimum Gewicht 2,5 kg.
Grund für die Regeländerung, das bestehende Minimum Tip Weight von 2,5 kg auf 2,3 kg zu senken. Moder-
ne Kohlefaser-Masten sind leicht, fest und können mit dem geringeren Tip Weight gebaut werden. Mastenbauer
müssen jetzt Gewicht anbauen, um die Masten regelgerecht zu machen. Seit der Einführung der Kohlefasermasten
2002 gab es nicht ungewöhnlich viele Mastbrüche.

Vorgeschlagene Regel  16.1
Der Rumpf in trockenem Zustand soll nicht weniger als 83 kg wiegen inklusive aller festen Beschläge und
dem Traveller Strop, aber ohne dem Schwert. Falls der Kompaß fest am Rumpf ist soll der Hersteller und Typ des
Compasses im Meßbrief notiert werden.
Die jetzige Regel lautet:
16.1 wie oben, nur wird auch die Schwerthalterung nicht mitgewogen.
Grund für die Regeländerung: Es ist unkonsequent alle festen Beschläge und den Traveller Strop mit zu wiegen
, aber das Entfernen der Schwerthalterung zur Rumpf Vermessung zu fordern. Die Schwerthalterung ist an den
Rumpf geschraubt, genau so wie andere feste Beschläge.